Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf Fragen die uns häufig gestellt werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

Gesetzlich versicherte Patienten benötigen für alle Untersuchungen beim Radiologen und Nuklearmediziner eine Überweisung vom Hausarzt oder Facharzt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen/Patienten bitten wir die Knochendichtemessung in unserer Praxis ausschließlich als IGeL-Leistung an.

Für Privatpatienten und Selbstzahler sind Untersuchungen ohne Überweisung möglich, wobei auch hier eine Überweisung mit konkreten medizinischen Angaben und einer präzisen Fragestellung hilfreich ist, um die korrekte Diagnose zu erstellen.

Wir haben für alle medizinisch dringenden Untersuchungen Notfalltermine reserviert, für alle planbaren Untersuchungen versuchen wir die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten.

Für Röntgenuntersuchungen benötigen Sie keinen festen Termin, kommen Sie hierfür jederzeit einfach zwischen 8:00 – 12:00 Uhr in unsere Praxis. Alle anderen Untersuchungen können wir nur nach Terminabsprache durchführen. Wenn Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig ab, da ansonsten Kosten entstehen und andere Patienten länger als nötig warten müssen.

Für Untersuchungen des Bauches, vor allem der Gallenblase, sollte die letzte Mahlzeit bereits einige Stunden zurück liegen. Für alle anderen Untersuchungen müssen Sie nicht nüchtern sein.

Bitte kommen Sie unbedingt pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin und kalkulieren Sie auch verkehrsbedingte Verzögerungen mit ein. Sollten Sie einen Termin online buchen, lesen Sie bitte die erhaltenen Emails und SMS ganz durch.

Wenn Sie zu spät zu Ihrem Termin erscheinen, verfällt Ihr Termin und Sie müssen gegebenenfalls einen neuen Termin vereinbaren, was zusätzliche Wartezeiten für Sie und andere Patienten bedeutet.

Als gesetzlich versicherte/r Patient/in müssen Sie für alle Untersuchungen einen Überweisungsschein vom Hausarzt oder Facharzt (muss im laufenden Quartal ausgestellt worden sein) und Ihre Versichertenkarte mitbringen. Bringen Sie bitte auch Ihre aktuellen Laborwerte mit, falls diese vom Hausarzt bzw. Überweiser bestimmt wurden. Für einige Untersuchungen (z.B. CT mit Kontrastmittel) sind Laborwerte (Kreatinin und TSH, nicht älter als 4 Wochen) Voraussetzung, um die Untersuchung durchführen zu können.

Für Privatpatienten und Selbstzahler sind Untersuchungen ohne Überweisungsschein möglich, wobei auch hier eine ärztliche Überweisung mit konkreten medizinischen Angaben und einer präzisen Fragestellung hilfreich ist, um die korrekte Diagnose zu stellen.

Falls Sie Voraufnahmen und Vorbefunde anderer Ärzte besitzen, die für die geplante Untersuchung relevant sind, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.

Gesetzlich versicherte Patienten benötigen für alle Untersuchungen beim Radiologen und Nuklearmediziner eine Überweisung vom Hausarzt oder Facharzt. Für gesetzlich versicherte Patientinnen/Patienten bitten wir die Knochendichtemessung in unserer Praxis ausschließlich als IGeL-Leistung an.

Für Privatpatienten und Selbstzahler sind Untersuchungen ohne Überweisung möglich, wobei auch hier eine Überweisung mit konkreten medizinischen Angaben und einer präzisen Fragestellung hilfreich ist, um die korrekte Diagnose zu erstellen.

Das hängt von der Art der geplanten Untersuchung ab. Bei der Terminvergabe teilen wir Ihnen gerne mit, wie lange die Untersuchung voraussichtlich dauern wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass es trotz sorgfältiger Planung z.B. durch Notfälle zu Verzögerungen im Praxisablauf kommen kann. Bitte planen Sie genügend Zeit ein.

Bei der CT-Untersuchung werden Sie mit der Untersuchungsliege durch einen ca. 80 cm weiten Ring bewegt. Dieses stellt auch für Patienten mit Platzangst in aller Regel kein Problem dar.

Bei der MRT-Untersuchung werden Sie mit der Untersuchungsliege in eine 60-70 cm breite (je nach Gerät) und ca. 130-150 cm lange Röhre gefahren. Der zu untersuchende Körperteil wird in der Mitte der Röhre positioniert. Das heißt, bei Untersuchungen von Knie und Sprunggelenk befindet sich der Kopf z.B. außerhalb der Röhre. Trotz Platzangst ist die Untersuchung in der Regel gut erträglich. Mit Hilfe einer Alarmklingel können Sie jederzeit die Untersuchung sofort abbrechen.

Bei Bedarf können wir Ihnen direkt vor der Untersuchung Beruhigungstropfen verabreichen. Allerdings dürfen Sie anschließend für ein paar Stunden nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Sollten Sie an Platzangst leiden, bringen Sie bitte eine Begleitperson zur Untersuchung mit und lassen Sie sich von dieser nach der Untersuchung nach Hause bringen.

Für Kontrastmittelinjektionen müssen wir Ihnen einen Venenzugang an einem Arm legen. In seltenen Fällen sind die Punktion und sehr selten die nachfolgende KM-Gabe schmerzhaft. Probenentnahmen (Biopsien) führen wir selbstverständlich nur nach örtlicher Betäubung durch.

Grundsätzlich können Sie alle Medikamente wie verschrieben einnehmen. Lediglich für die Herzuntersuchungen in der Nuklearmedizin beachten Sie bitte die Anweisungen unseres Personals. Am besten nehmen Sie Ihre Medikamentenliste mit, damit wir uns über die von Ihnen eingenommenen Präparate informieren können.

Patienten mit nicht-entfernbaren, elektronischen Implantaten oder Geräten, wie z.B. Herzschrittmachern, implantierten Defibrillatoren (ICD), Schmerzmittelpumpen, Cochlea-Implantaten, Insulinpumpen, Neurostimulatoren etc. können leider nicht untersucht werden. Denn es besteht die Gefahr, dass die Implantate/Geräte beschädigt werden oder gesundheitliche Schäden verursachen. Nur Patienten mit Implantaten/Geräten, die nachweislich (bitte Gerätepass mitbringen!) MRT-kompatibel oder entfernbar sind, können daher bei uns mit der MRT untersucht werden.

Patienten mit nicht-entfernbaren, elektronischen Implantaten oder Geräten, wie z.B. Herzschrittmachern, implantierten Defibrillatoren (ICD), Schmerzmittelpumpen, Cochlea-Implantaten, Insulinpumpen, Neurostimulatoren etc. können leider nicht untersucht werden. Denn es besteht die Gefahr, dass die Implantate/Geräte beschädigt werden oder gesundheitliche Schäden verursachen. Nur Patienten mit Implantaten/Geräten, die nachweislich (bitte Gerätepass mitbringen!) MRT-kompatibel oder entfernbar sind, können daher bei uns mit der MRT untersucht werden.

Inzwischen ist die Bildübertragung in digitaler Form der technische Standard. Bei den allermeisten Untersuchungen bei uns bekommen Sie einen Ausdruck mit Zugangsdaten zu Ihren Bildern gleich mit. Bitte bewahren Sie diesen Ausdruck gut auf und nehmen Sie ihn auch zu Ihrem behandelnden Arzt/überweisenden Arzt mit. Auf diesem Ausdruck finden Sie einen QR-Code, der Sie (oder Ihren behandelnden Arzt) direkt zur Codeeingabe (Ihr Geburtsdatum) führt. Alternativ können Sie oder Personen, denen Sie Ihre Bilder zur Verfügung stellen wollen, den aufgedruckten Link in jedem Internet-Browser eingeben, um zu Ihren Bildern zu gelangen. Sobald Ihr Befundbericht fertig ist, können Sie ihn in der Regel auch in Ihrem digitalen Patientenportal finden und einsehen. Bilder als Laserfilme oder Papierausdrucke sind nicht mehr zeitgemäß und werden von uns nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie (für sich oder Ärzte) die Bilder auf einer CD benötigen, so erheben wir für die Erstellung eine Gebühr von 10€, die Sie bar oder per Paypal in unserer Praxis bezahlen können.

Das Untersuchungsergebnis wird schnellstmöglich versendet, normalerweise per Fax oder wenn dies nicht geht per Post. Wir versenden keine Untersuchungsergebnisse per Email, außer Sie geben uns Ihre ausdrückliche Erlaubnis hierfür. Inzwischen sind wir (datenschutzkonform) auch digital mit vielen Haus- und Facharztpraxen verbunden. Diese Praxen erhalten Bilder und Befundbericht der per Überweisung angeforderten Untersuchung unmittelbar nach der Erstellung durch uns. Auch eine Befundübermittlung mittels sog. „E-Arztbrief“ ist möglich, sofern die Empfängerpraxis hier schon empfangsbereit ist.

Wenn wir Kontrastmittel geben, schränkt dies Ihre Fahrtüchtigkeit nicht ein. Nach Verabreichung von Beruhigungsmitteln oder speziellen Medikamenten dürfen Sie nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Darüber werden wir Sie aber informieren.

Spiralen aus Plastik stellen kein Problem dar. Bei Spiralen aus Kupfer besteht rein theoretisch ein Risiko, dass diese im Magnetfeld wandern – in der Praxis haben wir dies noch nie beobachten können. Sollten Sie eine Kupferspirale haben, empfehlen wir Ihnen nach der Untersuchung eine Lagekontrolle der Spirale bei Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen.

Ultraschalluntersuchungen sind für Schwangere unbedenklich. Röntgenuntersuchungen (auch CT) und Nuklearmedizinische Untersuchungen dürfen nur nach strenger Indikationsstellung (ausschließlich in bedrohlichen Notfällen) bei schwangeren Patientinnen durchgeführt werden. Die Kernspintomographie (MRT) ist für Schwangere und ihr ungeborenes Kind nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht schädlich, aber es liegen hierüber nur wenige Erfahrungswerte und Studien vor. Daher sollte eine MRT- Untersuchung möglichst erst nach der Entbindung stattfinden. In dringenden (gefährdenden Notfällen) ist eine MRT in der Schwangerschaft durchführbar, wenn möglich nach dem 3. Schwangerschaftsmonat.

Kontrastmittel, die bei der CT- und MRT-Untersuchung verwendet werden, können in die Muttermilch übertreten. Daher versuchen wir, nach Möglichkeit, bei stillenden Müttern auf ein intravenöses Kontrastmittel zu verzichten. Sollte eine intravenöse Kontrastmittelgabe zur Diagnosefindung unumgänglich sein, so sollten Sie nach der Untersuchung das Stillen für 48 Stunden unterbrechen, die Milch mit einer Milchpumpe abpumpen und verwerfen. Bitte informieren Sie uns vor der Untersuchung, wenn Sie zum Untersuchungszeitpunkt stillen.